Hat der Vermieter bestimmte gesetzlich anerkannte Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen, kann er die Miete in einem bestimmten Umfang erhöhen. Diese sog. Modernisierungsmieterhöhung, die in den §§ 559 BGB ff. BGB geregelt ist, ist jedoch nur dann wirksam, wenn der Vermieter die Erhöhung dem Mieter gegenüber in einer bestimmten gesetzlich vorgegebenen Weise erklärt und erläutert (vgl. § 559b BGB). Im Rahmen dieser Erklärung muss der Vermieter insbesondere Angaben zu den durch die Mod...| Mietrecht.org
Eigenbedarf an der vermieteten Wohnung ist einer der häufigsten Kündigungsgründe, den Vermieter für eine ordentliche fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses angeben. Viele Mieter leben in der ständigen Angst, mit einer solchen Kündigung konfrontiert zu werden. Die Gefahr, wegen Eigenbedarfs des Vermieters die Wohnung räumen zu müssen, ist besonders groß, wenn die Wohnung während der Mietzeit veräußert wird und der Käufer die Wohnung erwirbt, um selbst dort einzuziehen. Um...| Mietrecht.org
Sind an einem Mietverhältnis auf der Mieterseite mehrere Personen als Hauptmieter beteiligt, kann das Mietverhältnis von Seiten der Mieter durch eine Kündigung nur insgesamt beendet werden, indem alle Mieter die Kündigung erklären. Möchte nur einer oder möchten einzelne von mehreren Mietern aus dem Mietverhältnis ausscheiden, während das Mietverhältnis mit den übrigen Mietern bzw. dem übrigen Mieter fortbesteht, bedarf es einer dreiseitigen Vereinbarung, mit der sich der Vermieter...| Mietrecht.org
In der ganz überwiegenden Zahl aller Wohnraummietverträge wird vereinbart, dass der Mieter eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung zu leisten hat. Da die Höhe der künftigen umlegbaren Nebenkosten nicht immer genau vorhersehbar ist, ergibt sich aus der vom Vermieter jährlich zu erstellenden Nebenkostenabrechnung nicht selten ein Nachzahlungsanspruch des Vermieters. Hierzu kommt es dann, wenn die tatsächlich anfallenden umlegbaren Nebenkosten die Vorauszahlungen des Mieters übersteig...| Mietrecht.org
Möchte der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen in einer Mietwohnung durchführen, muss der Mieter dies im Rahmen des Zumutbaren in der Regel dulden. Er muss daher den Zutritt zur Wohnung ermöglichen und darf die Bauarbeiten nicht behindern (vgl. § 555d BGB). Da auch auf den Mieter Rücksicht genommen werden muss, halten Vermieter es immer wieder mal für die bessere Lösung, dass der Mieter die Wohnung vorübergehend räumt, damit die Handwerker ungestört und ohne …Artikel jetzt weiter ...| Mietrecht.org