Möchte der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen in einer Mietwohnung durchführen, muss der Mieter dies im Rahmen des Zumutbaren in der Regel dulden. Er muss daher den Zutritt zur Wohnung ermöglichen und darf die Bauarbeiten nicht behindern (vgl. § 555d BGB). Da auch auf den Mieter Rücksicht genommen werden muss, halten Vermieter es immer wieder mal für die bessere Lösung, dass der Mieter die Wohnung vorübergehend räumt, damit die Handwerker ungestört und ohne …Artikel jetzt weiter ...