(1) Die Genehmigung darf nur versagt oder durch Auflagen (§ 10) oder Bedingungen (§ 11) eingeschränkt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, daß 1.die Veräußerung eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens bedeutet oder| www.gesetze-im-internet.de
Bäuer*innen, Verbraucher*innen und Aktivist*innen demonstrieren in Berlin. Sie fordern von der nächsten Regierung mehr Tier-, Klima- und Umweltschutz.| taz.de
Die Ampel hatte Bauern Geld versprochen, die ihre Schweinehaltung verbessern. Nach dem Regierungskollaps ist die Zukunft des Programms ungewiss.| taz.de