Die ganz überwiegende Zahl aller Mietverträge über Wohnraum wird schriftlich geschlossen. Entgegen einer verbreiteten Ansicht ist dies für die Wirksamkeit des Mietvertrages jedoch nicht erforderlich. Zwar können einige wenige Vereinbarungen, wie z.B. eine Befristung oder ein Kündigungsverzicht für eine Dauer von mehr als einem Jahr in einem Wohnraummietvertrag nur wirksam getroffen werden, wenn die Schriftform gewahrt ist. Der Mietvertrag als solcher ist jedoch nicht formbedürftig und...| Mietrecht.org
Der Mietvertrag bildet die Basis für die gesamte rechtliche Beziehung zwischen Mieter und Vermieter. Auch wenn das Gesetz viele Vorschriften enthält, die die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter regeln, ist es in erster Linie der Mietvertrag, aus dem sich die Rechte und Pflichten der Parteien ergeben. Je detaillierter und sorgfältiger der Mietvertrag ausgestaltet ist, desto weniger Streit gibt es grds. auch zwischen den Mietparteien. Der Vermieter sollte sich daher bereits …Artikel je...| Mietrecht.org