Der im Februar 2022 begonnene russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat einen Flüchtlingsstrom ausgelöst, dessen Auswirkungen auch in Deutschland zu spüren sind. Viele Deutsche Haushalte waren und sind nach wie vor hilfsbereit und haben geflüchtete Ukrainerinnen oder Ukrainer bei sich aufgenommen. Entschließen sich Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, Geflüchteten ein Zuhause zu geben, können sie diesen Entschluss sofort umsetzen. Möchte ein Mieter das Gleiche tun, ist er ...| Mietrecht.org
Viele Mieter haben im Laufe des Mietverhältnisses einmal den Wunsch, ihre Wohnung ganz oder zum Teil unterzuvermieten. In bestimmten Fällen verleiht das Gesetz dem Mieter einen Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung gegen den Vermieter. Dieser in § 553 Abs.1 BGB verankerte Anspruch besteht jedoch nur dann, wenn der Mieter nicht die gesamte Wohnung, sondern nur einen Teil davon untervermieten möchte und ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung besteht. Dass nur …Artikel jet...| Mietrecht.org