Hat der Vermieter bestimmte gesetzlich anerkannte Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen, kann er die Miete in einem bestimmten Umfang erhöhen. Diese sog. Modernisierungsmieterhöhung, die in den §§ 559 BGB ff. BGB geregelt ist, ist jedoch nur dann wirksam, wenn der Vermieter die Erhöhung dem Mieter gegenüber in einer bestimmten gesetzlich vorgegebenen Weise erklärt und erläutert (vgl. § 559b BGB). Im Rahmen dieser Erklärung muss der Vermieter insbesondere Angaben zu den durch die Mod...| Mietrecht.org
Sind an einem Mietverhältnis auf der Mieterseite mehrere Personen als Hauptmieter beteiligt, kann das Mietverhältnis von Seiten der Mieter durch eine Kündigung nur insgesamt beendet werden, indem alle Mieter die Kündigung erklären. Möchte nur einer oder möchten einzelne von mehreren Mietern aus dem Mietverhältnis ausscheiden, während das Mietverhältnis mit den übrigen Mietern bzw. dem übrigen Mieter fortbesteht, bedarf es einer dreiseitigen Vereinbarung, mit der sich der Vermieter...| Mietrecht.org
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes, vom Grundgesetz in Art. 13 GG geschütztes Gut. Um die Privatsphäre des Mieters zu schützen, ist es ständige Rechtsprechung, dass der Vermieter die Wohnung nicht nach Belieben betreten darf, sondern nur dann ein Betretungsrecht hat, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund gibt und er dem Mieter seinen Besuch rechtzeitig vorher angekündigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 04.06.2014 – VIII ZR 289/13). Mit seinem Hinweisbeschluss vo...| Mietrecht.org