Ein Mietverhältnis endet normalerweise durch Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Doch was ist bei einem Todesfall? Beendet der Tod des Mieters oder der Tod des Vermieters den Mietvertrag? Ist ein Todesfall automatisch das Mietvertragsende oder läuft der Mietvertrag weiter? Was muss ein Vermieter tun, wenn der Mieter verstirbt und er den Mietvertrag beenden will? Gibt es ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall des Mieters oder Vermieters? Der nachfolgende Artikel erklärt für …Art...| Mietrecht.org
Sobald man als Vermieter erfährt, dass der eigene Mieter gestorben ist, fragt man sich wie es nun wohl mit dem Mietvertrag weitergeht. Sind die Ehepartner oder Erben nach dem Tod des Mieters die neuen Mieter? Was passiert mit den Haushaltsangehörigen, die bei dem verstorbenen Mieter wohnten? An wen kann sich der Vermieter wenden, wenn der verstorbene Mieter keine Erben hat? Muss man sich als Vermieter auf einen Mietvertrag mit dem …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Ist der Mieter verstorben und gibt es niemanden der den Mietvertrag übernimmt, stellt sich für Vermieter besonders eine Frage: Wer räumt die Wohnung des verstorbenen Mieters? Finden sich nicht sofort Erben oder gibt es keine Erben, ist es wichtig als Vermieter zu wissen, was man eigentlich selbst tun darf bzw. kann: Darf man als Vermieter nach dem Tod des Mieters die Wohnung selbst räumen oder räumen lassen? Was passiert mit …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org