Ist der Mieter verstorben und gibt es niemanden der den Mietvertrag übernimmt, stellt sich für Vermieter besonders eine Frage: Wer räumt die Wohnung des verstorbenen Mieters? Finden sich nicht sofort Erben oder gibt es keine Erben, ist es wichtig als Vermieter zu wissen, was man eigentlich selbst tun darf bzw. kann: Darf man als Vermieter nach dem Tod des Mieters die Wohnung selbst räumen oder räumen lassen? Was passiert mit …Artikel jetzt weiter lesen