Eine neue Wohnung lockt und am liebsten würde man schon morgen umziehen. Wer denkt da schon daran den Mietvertrag erstmal ausführlich zu prüfen? Erfahrene Mieter wissen: Das ist genau das, was Sie als Mieter tun sollten: Nicht gleich vor Ort unterschreiben, Bedenkzeit geben lassen und Mietvertrag mitnehmen oder vom Vermieter zuschicken lassen. Bevor Mieter einen neuen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie den Mietvertrag prüfen! Die gute Nachricht dabei ist, dass das …Artikel jetzt we...| Mietrecht.org
Das Übergabeprotokoll ist im Mietrecht keine gesetzliche Pflicht, gehört aber bereits zum Standard bei den meisten Neuvermietungen. Wird die Mietwohnung an einen neuen Mieter übergeben, ist die Verwendung von einem Übergabeprotokoll als Bestandsaufnahme über den Zustand der Wohnung sehr wichtig: Es wird ein bestehender Mangel oder ein Schaden in der Wohnung festgehalten, der dann nicht als „neu entstanden“ geltend gemacht werden kann. Mieter können sich so vor unberechtigten Schaden...| Mietrecht.org
Wenn die besenreine Übergabe der Mietwohnung vereinbart ist, muss der Mieter nur bestimmte Dinge übernehmen. Wir erklären was der Mieter machen muss.| Mietrecht.org
Das Gesetz verpflichtet den Vermieter in § 535 Abs.1 S.2 BGB, die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Gemeint ist hiermit eine mangelfreie Überlassung der Mietsache. Die Lebenswirklichkeit sieht jedoch oft anders aus. Nicht selten kommt es vor, dass die vermietete Wohnung bereits bei der Übergabe an den Mieter Mängel aufweist. Öfter noch als zu Beginn eines Mietverhältnisses sind am Ende des Mietverhältnisses im Zeitpunkt …...| Mietrecht.org
Am Ende des Mietverhältnisses findet in der Regel die Übergabe der Wohnung an den Vermieter statt. Diese Übergabe ist für den Mieter oft ein zusätzlicher lästiger Termin, der zu vielen anderen zeitraubenden Tätigkeiten, die mit einem Umzug verbunden sind, hinzukommt. Dies hat nicht selten zur Folge, dass der Mieter nicht nur der Übergabe der Wohnung selbst nicht die Aufmerksamkeit schenkt, die sie verdient, sondern diese auch nicht ausreichend vorbereitet. Anders …Artikel jetzt weit...| Mietrecht.org
Die meisten Mieter kennen es: Die Vorfreude auf die neue Wohnung ist groß. Zieht man in eine neu angemietete Wohnung ein, möchte man es sich dort so schnell wie möglich gemütlich machen. Da darf natürlich auch das in der neuen Küche selbst zubereitete Essen nicht fehlen. Umso größer ist verständlicher Weise die Enttäuschung, wenn bei der Übergabe festgestellt werden muss, dass die Verpflegung in der neuen Küche gar nicht möglich …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org