Wenn der Vermieter in die Wohnung des Mieters will, muss er gewisse unkte beachten. Wir zeigen was Mieter dulden müssen und was Vermieter nicht dürfen.| Mietrecht.org
Spätestens, wenn das Wasser bei dem Nachbarn von der Decke tropft, komische Gerüche aus der Mietwohnung in den Hausflur gelangen oder sich Müll bereits vor der Tür der Mietwohnung ansammelt, hat man als Vermieter das dringende Bedürfnis bei dem Mieter mal nach dem Rechten zu sehen. Und das zu Recht, denn schließlich will man Schäden in der Mietwohnung durch den Mieter unbedingt vermeiden. Ebenso können Beschwerden der Nachbarn den Vermieter …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Noch vor gar nicht langer Zeit konnten Vermieter getrost einen Makler einschalten, der für sie die Suche nach einem geeigneten Mieter übernahm, und die Kosten dafür- die Maklercourtage- durch eine Vereinbarung im Mietvertrag auf den Mieter abwälzen. Diese Zeiten sind jedoch vorbei. Seit der Einführung des sog. Bestellerprinzips im Juni 2015 gilt, dass derjenige zur Zahlung der Maklercourtage verpflichtet ist, der den Makler beauftragt hat. Um die Maklercourtage zu sparen, …Artikel jetz...| Mietrecht.org
Ungebetener Besuch in der eigenen Wohnung ist von den meisten Mietern nicht gern gesehen. Dies gilt erst recht, wenn der eigene Vermieter vor der Tür steht und um Einlass bittet. Hierzu kommt es nicht selten, wenn der Vermieter die vermietete Wohnung veräußern oder weitervermieten möchte. In der Regel wird er dann auch noch von einem Makler und Kauf- bzw. Mietinteressenten begleitet. Viele Mieter wissen in einer solchen Situation nicht, wie …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Geht es um Mietrecht, fallen schnell die Begriffe „vertragsgemäßer Gebrauch“ und „vertragsgemäßer Zustand“ der Mietsache; und dies aus gutem Grund. Diese beiden Begrifflichkeiten bestimmen ganz entscheidend den Umfang der Rechte und Pflichten sowohl des Mieters als auch des Vermieters. Doch was verbirgt sich hinter den Begriffen “vertragsgemäßer Gebrauch” und “vertragsgemäßer Zustand”? Wir erklären es mit dem folgenden Beitrag. I. Vertragsgemäßer Gebrauch – Ve...| Mietrecht.org
Nicht jeder Mieter hat das Glück, dass zu seiner Mietwohnung ein Balkon gehört. Ist dies jedoch der Fall, wird dieser in der Regel umfassend genutzt. In den Sommermonaten wird der Balkon nicht selten zum Lebensmittelpunkt des Mieters. Dort wird nicht nur entspannt, sich gesonnt und gegessen, sondern auch geraucht, gefeiert und gegrillt. Auch eine Bepflanzung des Balkons ist für viele Mieter ebenso ein Muss wie dessen optische Gestaltung nach den …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org