Wird die Wohnung der Eltern oder Großeltern frei, weil diese z. B. in ein Pflegeheim ziehen oder verstorben sind, ist es für die Kinder oder Enkel angesichts des verbreitet herrschenden Wohnungsmangels verlockend und naheliegend, dass sie die Wohnung übernehmen und dort einziehen. Manche Kinder oder Enkel wohnen sogar bereits mit den Eltern oder Großeltern zusammen und möchten dort auch nach deren Auszug oder Tod wohnen bleiben. Vielfach sind sich sowohl …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Nach einem Todesfall gibt es viel zu regeln. War der Verstorbene Mieter, stellt sich insbesondere die Frage, wie es mit dem von ihm eingegangenen Mietverhältnis weitergeht. Lebte der Verstorbene allein, wird in der Regel seine Wohnung aufgelöst. Hiermit ist aber das rechtliche Schicksal des Mietvertrages nicht geklärt. Auch wenn Familien- oder sonstige Haushaltsangehörige oder bisherige Mitmieter in der Wohnung wohnen bleiben, stellt sich gleichermaßen die Frage, ob und mit wem …Artike...| Mietrecht.org