Nach einem Todesfall gibt es viel zu regeln. War der Verstorbene Mieter, stellt sich insbesondere die Frage, wie es mit dem von ihm eingegangenen Mietverhältnis weitergeht. Lebte der Verstorbene allein, wird in der Regel seine Wohnung aufgelöst. Hiermit ist aber das rechtliche Schicksal des Mietvertrages nicht geklärt. Auch wenn Familien- oder sonstige Haushaltsangehörige oder bisherige Mitmieter in der Wohnung wohnen bleiben, stellt sich gleichermaßen die Frage, ob und mit wem …Artike...