Noch vor gar nicht langer Zeit konnten Vermieter getrost einen Makler einschalten, der für sie die Suche nach einem geeigneten Mieter übernahm, und die Kosten dafür- die Maklercourtage- durch eine Vereinbarung im Mietvertrag auf den Mieter abwälzen. Diese Zeiten sind jedoch vorbei. Seit der Einführung des sog. Bestellerprinzips im Juni 2015 gilt, dass derjenige zur Zahlung der Maklercourtage verpflichtet ist, der den Makler beauftragt hat. Um die Maklercourtage zu sparen, …Artikel jetz...| Mietrecht.org
Ungebetener Besuch in der eigenen Wohnung ist von den meisten Mietern nicht gern gesehen. Dies gilt erst recht, wenn der eigene Vermieter vor der Tür steht und um Einlass bittet. Hierzu kommt es nicht selten, wenn der Vermieter die vermietete Wohnung veräußern oder weitervermieten möchte. In der Regel wird er dann auch noch von einem Makler und Kauf- bzw. Mietinteressenten begleitet. Viele Mieter wissen in einer solchen Situation nicht, wie …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Viele Vermieter haben es schon erlebt: Der Mietinteressent teilt mündlich oder per E-Mail mit, dass er die Wohnung des Vermieters mieten möchte, sagt dann aber kurz vor der Unterzeichnung des Mietvertrages wieder ab und weigert sich, den Vertrag zu unterschreiben. Für den Vermieter ist eine solche Absage des Mietinteressenten in den meisten Fällen mit einer großen finanziellen Einbuße verbunden. In der Regel bewirbt sich nicht nur ein Interessent für eine …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
In allen Bereichen des Lebens kommt es dann und wann einmal zu Ungleichbehandlungen. Viele erleben dies am Arbeitsplatz oder auch im privaten Umfeld. Doch auch im Mietrecht bleibt es nicht aus, dass Vermieter ihre Mieter oder auch Mietinteressenten unterschiedlich behandeln. Schon vor dem Beginn des Mietverhältnisses kommt es zwangsläufig zu Ungleichbehandlungen, wenn sich der Vermieter für einen von mehreren Mietinteressenten entscheidet. Aber auch während des laufenden Mietverhältnisse...| Mietrecht.org
Die Wohnungsbesichtigungen sind beendet, der richtige Mieter ist gefunden. Doch wie sagt man nun den anderen Mietinteressenten ab? Muss man überhaupt absagen? Und wenn ja, welche Begründungen darf man abgeben? Kann man sagen, dass der Mietinteressent unsympathisch ist, zu alt ist oder zu viele Kinder hat? Wie ehrlich darf man bei einer Absage an den Mietinteressenten sein? Wann muss man eine Klage wegen Diskriminierung befürchten? Der nachfolgende Artikel erklärt für …Artikel jetzt wei...| Mietrecht.org