Will man eine Wohnung an Ausländer vermieten, stellt sich für den Vermieter die Frage, auf welche Besonderheiten man zu achten hat. Die Antwort dazu ist aus rechtlicher Sicht sehr einfach: Auf keine. Denn im deutschen Mietrecht wird kein Unterschied zwischen einem deutschen oder einen ausländischen Mieter gemacht. Die mietrechtlichen Rechte und Pflichten sind die gleichen. Trotzdem bleiben Fragen offen, wie z.B. ob der Mietvertrag in deutscher Sprache ausreicht und wie …Artikel jetzt wei...| Mietrecht.org
Die Wohnungsbesichtigungen sind beendet, der richtige Mieter ist gefunden. Doch wie sagt man nun den anderen Mietinteressenten ab? Muss man überhaupt absagen? Und wenn ja, welche Begründungen darf man abgeben? Kann man sagen, dass der Mietinteressent unsympathisch ist, zu alt ist oder zu viele Kinder hat? Wie ehrlich darf man bei einer Absage an den Mietinteressenten sein? Wann muss man eine Klage wegen Diskriminierung befürchten? Der nachfolgende Artikel erklärt für …Artikel jetzt wei...| Mietrecht.org