Will man eine Wohnung an Ausländer vermieten, stellt sich für den Vermieter die Frage, auf welche Besonderheiten man zu achten hat. Die Antwort dazu ist aus rechtlicher Sicht sehr einfach: Auf keine. Denn im deutschen Mietrecht wird kein Unterschied zwischen einem deutschen oder einen ausländischen Mieter gemacht. Die mietrechtlichen Rechte und Pflichten sind die gleichen. Trotzdem bleiben Fragen offen, wie z.B. ob der Mietvertrag in deutscher Sprache ausreicht und wie …Artikel jetzt wei...