Wer sich scheiden lassen möchte, allerdings die Gerichts- und Anwaltskosten nicht tragen kann, darf Prozesskostenhilfe beantragen. Der Anspruch auf Prozesskostenhilfe bzw. Gerichtskostenbeihilfe, in familiären Angelegenheiten auch Verfahrenskostenhilfe genannt, ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: hinreichende Erfolgschancen des Verfahrens und die Bedürftigkeit des Rechtssuchenden. Grundsätzlich bemisst sich die Bedürftigkeit am einzusetzenden Vermögen und Einkommen. Hierbei sind Eink...| Unterhalt.net
Eine Scheidung verursacht Anwalts- und Gerichtsgebühren. Viele Ehepaare scheuen den Kostenaufwand, schieben die Trennung fortlaufend auf oder leben dauerhaft getrennt, ohne sich scheiden zu lassen. Fehlen die notwendigen finanziellen Mittel für die Scheidungskosten, hilft der Staat, indem für die Scheidung Verfahrenskostenhilfe gewährt wird. Das Wichtigste zusammengefasst Was ist Verfahrenskostenhilfe? Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist eine staatliche Unterstützungsleistung,… weiterlese...| Unterhalt.net
Eine Scheidung kann teuer werden, nicht zuletzt, da eine Ehe nur von einem Gericht rechtskräftig geschieden werden kann. Zu den Scheidungskosten zählen in der Regel die Kosten für einen Anwalt sowie Gerichtskosten. Dies aber nur, wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt. Sind sich beide Ehepartner einig, sich scheiden zu lassen, so ist es… weiterlesenScheidungskosten Rechner – Anwalts und Gerichtskosten ermitteln| Unterhalt.net