Wer sich scheiden lassen möchte, allerdings die Gerichts- und Anwaltskosten nicht tragen kann, darf Prozesskostenhilfe beantragen. Der Anspruch auf Prozesskostenhilfe bzw. Gerichtskostenbeihilfe, in familiären Angelegenheiten auch Verfahrenskostenhilfe genannt, ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: hinreichende Erfolgschancen des Verfahrens und die Bedürftigkeit des Rechtssuchenden. Grundsätzlich bemisst sich die Bedürftigkeit am einzusetzenden Vermögen und Einkommen. Hierbei sind Eink...