Auch ohne die Einwilligung der Rocksängerin darf ein Plakat mit der Aufschrift „DIE tina turner STORY“ unter Abbildung einer ihr zum Verwechseln ähnlich sehenden Doppelgängerin zur Werbung verwendet werden. Der Beitrag „Simply The Best!“: BGH zu Tina Turner-Doppelgängerin erschien zuerst auf Recht am Bild.