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Auf Höhenflug folgt tiefer Fall: Drohnenfotos unzulässig
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Das OLG Hamm hat entschieden, dass mit einer Drohne aufgenommene Bilder nicht unter die urheberrechtliche Panoramafreiheit fallen. Der Beitrag Auf Höhenflug folgt tiefer Fall: Drohnenfotos unzulässig erschien zuerst auf Recht am Bild.