Neue und erhöhte Nebenkosten können Vermieter erst dann auf den Mieter umlegen, wenn sie vorher angekündigt wurden. Der Mieter muss schließlich die Gelegenheit bekommen, sich darauf finanziell einzustellen. Deshalb obliegt dem Vermieter die Pflicht den Mieter ausreichend zu informieren bevor er die Nebenkosten erhöht oder neue Nebenkosten abrechnet. Die richtige Art der Information ist Voraussetzung für den Anspruch auf den neuen erhöhten Nebenkostenbetrag. Der nachfolgende Artikel erk...