Ob man nun selbst Schnee schiebt oder Salz streut, die Kosten für den öffentlichen Winterdienst sind von allen Mietern und Wohnungs-/oder Hauseigentümern unabhängig davon zu tragen. Bei Mietern sind die Kosten für den Winterdienst Teil der monatlichen Nebenkosten. Vermieter rechnen insoweit meist Pauschalen ab, die Sie selbst an private und/oder öffentliche Schneeräumdienste zahlen. Ist ein Winter mal besonders trocken, wundern sich Mieter oft warum die Umlage der Kosten des Winterdien...