In den meisten Mietverträgen finden Mieter unter dem Abschnitt „Miete und Nebenkosten“ einfache Formulierungen wie „Kaltmiete zzgl. Nebenkosten“ oder ähnliches. Manchmal sind die Nebenkostenpositionen einzeln aufgeführt und manchmal gibt es nur einen pauschalen Verweis auf die Betriebskostenverordnung. Mieter und Vermieter sollten allerdings genauer hinschauen, denn auch bei den umlagefähigen Nebenkosten gibt es unterschiedliche Arten. Man unterscheidet zwischen den sog. kalten un...