Fernsehen empfangen Mieter entweder über eine Gemeinschaftsantenne oder den Breitband-Kabelanschluss. Die Kosten für die Antenne oder Kabelanschluss finden Mieter dann meist in der Nebenkostenabrechnung wieder. Doch ist das erlaubt? Kann der Vermieter diese Kosten bei den Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Was gilt für Mieter ohne Fernseher oder leerstehende Wohnungen? Der nachfolgende Artikel erklärt, welche Kosten für Kabelanschluss und Gemeinschaftsantenne in den Nebenkosten auftau...