Es kommt immer wieder vor, dass Mieter im Laufe des Mietverhältnisses Zweifel bekommen, ob die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche mit der tatsächlichen Wohnfläche übereinstimmt. Wenn sie dann durch Messungen zu dem Ergebnis kommen, dass eine (tatsächliche oder vermeintliche) Abweichung zu ihren Ungunsten vorliegt, ist die Folge häufig eine Mietminderung, deren Berechtigung vom Vermieter nicht selten bestritten wird. Mieterin minderte Miete wegen geringerer Wohnfläche Auch der Bundes...