Zum Leidwesen vieler Vermieter kommt es immer wieder vor, dass Mieter am Ende des Mietverhältnisses trotz entsprechender Verpflichtung und Fristsetzung durch den Vermieter, die von ihnen geschuldeten Schönheitsreparaturen nicht durchführen oder die Wohnung mit Mängeln zurückgeben, die sie schuldhaft verursacht haben. In derartigen Fällen steht dem Vermieter ein Schadensersatzanspruch gegen den Mieter zu. Nicht alle Vermieter lassen die Schönheitsreparaturen dann auch tatsächlich durch...