Am 26.08.2024 wurde die Beweisaufnahme im aktuellen Rondenbarg-Prozess geschlossen. Zuvor hatte die Richterin noch einen Antrag auf Einstellung von der Verteidigung abgelehnt. Die Verteidigung hatte argumentiert, dass aufgrund einer „rechtsstaatswidrigen Tatprovokation“ ein Verfahrenshindernis vorliegt. Das Gericht lehnte dies ab, weil die Kammer, selbst wenn V-Personen am Rondenbarg anwesend waren, darin keine Tatprovokation sehen will. Laut der Staatsanwältin haben sich die Angeklagten...