Heute hat das Landgericht Hamburg die beiden Angeklagten im Rondenbarg-Prozess wegen Landfriedensbruch zu 90 Tagessätzen verurteilt. Das Urteil ist ein schwerer Angriff auf die Versammlungsfreiheit. Es wurden Teilnehmer*innen einer Demonstration für Straftaten verurteilt, die sie nicht begangen haben. Allein durch das Tragen von schwarzer Kleidung hätten sich die Angeklagten der Beihilfe zu versuchter Körperverletzung und … „Verurteilung im Rondenbarg-Prozess wegen Demoteilnahme“ we...