Das Verwaltungsgericht Köln sieht die polizeiliche Videoüberwachung als grundsätzlich rechtmäßig an. Die Überwachungsbereiche in Köln sind aber zu groß und müssen nun verkleinert werden. Die Kläger-Initiative geht davon aus, dass etwa ein Drittel der Überwachungskameras abgeschaltet oder abgebaut werden muss.