Ein unverschuldeter Wasserschaden in der Mietwohnung ist für den Mieter besonders ärgerlich: Obwohl er den Wasserschaden nicht zu verantworten hat, entstehen ihm diverse Aufwendungen. Dafür darf der Mieter eine Aufwandsentschädigung vom Verursacher fordern, zudem darf unter gewissen Umständen auch die Miete gemindert werden. Für die Sanierung des Wasserschadens muss der Verursacher aufkommen. Schaden durch Verschulden… Mehr lesen »Unverschuldeter Wasserschaden in der Mietwohnung –...