Bei der sog. Blitzscheidung bzw. Härtefallscheidung handelt es sich um eine Scheidung, bei der aufgrund von Härtefällen nicht das im Regelfall obligatorische Trennungsjahr eingehalten werden muss. Dabei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung nach § 1565 Abs. 2 BGB. Voraussetzung ist, dass für den Ehepartner, der die Scheidung einreicht, die Fortführung der Ehe und damit… weiterlesenHärtefallscheidung – Scheidung ohne Trennungsjahr