Hin und wieder kommt es vor, das sich ehemals scheidungswillige Eheleute während des laufenden Scheidungsverfahrens wieder versöhnen. Wollen die Parteien es nochmal miteinander versuchen, muss man die Scheidung zurückziehen. Dies ist unter § 141 FamFG als Aufhebung des Scheidungsverfahrens geregelt. Wer kann die Scheidung zurückziehen? Grundsätzlich kann nur der Antragssteller den Scheidungsantrag zurückziehen. Das heißt,… weiterlesenScheidung zurückziehen – Rücknahme des Schei...