Der Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) am 3. Oktober 1990 zur Bundesrepublik Deutschland (BRD) liegt nun über 34 Jahre zurück. Die meisten derzeit gültigen Mietverträge wurden demzufolge nach der Wiedervereinigung abgeschlossen. In diesen Fällen besteht kein Zweifel, dass die Mietverhältnisse den Vorschriften des BGB unterliegen. Es gibt aber auch noch sog. DDR – Altmietverträge, d.h. solche Mietverträge, die auf dem Gebiet der ehemaligen DDR vor dem Beitritt de...