Login
From:
dejure.org
(Uncensored)
subscribe
§ 19 AO - Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AO/19.html
links
backlinks
Roast topics
Find topics
Find it!
Abgabenordnung §19 - (1) 1 Für die Besteuerung natürlicher Personen nach dem Einkommen und Vermögen ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk...