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§ 14 MarkenG - Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke,... - dejure.org
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Markengesetz §14 - (1) Der Erwerb des Markenschutzes nach § 4 gewährt dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht. (2) 1 Dritten ist es untersagt, ohne...
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