In der EU-Batterienverordnung (2023/1542/EU) sind die Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeiten mit Batterien auf dem EU-Markt geregelt. Wesentliche Teile sind bereits in der österreichischen Batterienverordnung umgesetzt und seit 18.08.2024 gültig. Ein Jahr später, ab dem 18.08.2025, treten nun weitere Händlerpflichten zur Rücknahme und Kundeninformation in Kraft.