Erlässt die Familienkasse einen Bescheid über das Kindergeld, unabhängig davon ob es sich um einen Bewilligungsbescheid, Rückforderungsbescheid, Ablehnungsbescheid etc. handelt – ist der erste Rechtsbehelf des Empfängers der Einspruch bzw. Widerspruch gegen den Verwaltungsakt. Einspruch in Schriftform Mit dem Einspruch erklärt der Einspruchsführer gegenüber der Familienkasse, dass er dem erlassenen Bescheid aufgrund eines oder mehrerer… Mehr lesen »Einspruch gegen Kindergeldbesc...