Änderungen in den der Bewilligung von Kindergeld zugrunde liegenden Verhältnissen sind der Familienkasse unverzüglich mitzuteilen. Es gelten die besonderen Mitwirkungspflichten aus § 68 EStG, deren Verletzung nicht nur die Rückforderung von zu Unrecht erbrachten Leistungen nach sich ziehen, sondern unter Umständen auch zu Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz oder gar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann. Kindergeld… Mehr lesen »Meldepflichten beim Kindergeld