Rechtlicher Hintergrund: Die im Jahr 2015 eingeführte Mietpreisbremse ist vielen Vermietern ein Dorn im Auge, führt sie doch dazu, dass der Vereinbarung der Miethöhe eine Obergrenze gesetzt ist. Da verwundert es nicht, dass Vermieter erfinderisch werden und nach Wegen suchen, die Mietpreisbremse zu umgehen. Einer dieser Wege wird als sog. Kellertrick bezeichnet. Der (angebliche) Trick besteht hierbei darin, dass in solchen Fällen, in denen dem Mieter eine Wohnung mit Kellerraum …Artikel...