Das OLG Köln hat entschieden, dass Meta öffentliche Beiträge auf Facebook und Instagram für das Training seiner KI-Systeme nutzen darf. Begründet wird das mit einem „berechtigten Interesse“ des Konzerns, wirtschaftlich mit den Daten seiner Nutzer:innen zu arbeiten. Was dieses Urteil deutlich macht: Die Rechte von uns Verbraucher:innen werden