Die Sozialklausel ist die Gesetzesbestimmung, die das Mietrecht als „Mieterschutzrecht“ und insbesondere als „Kündigungsschutzrecht“ kennzeichnet. Sie ist in § 574 BGB formuliert. Sie wird auch als Härteklausel bezeichnet. Der Mieter beruft sich gegenüber einer Kündigung des Vermieters dann auf eine „Härtefallregelung“. Die Sozialklausel beinhaltet das Recht des Mieters, der Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter zu widersprechen und von ihm die Fortsetzung de...