„Erfolgreich gescheitert“ – das Urteil verneint den konkreten Zahlungsanspruch, betont aber erstmals ausdrücklich, dass große CO₂‑Emittenten zivilrechtlich für Klimafolgeschäden haften können. Ein Pyrrhussieg? Der Beitrag OLG Hamm weist Klimaklage Lliuya ./. RWE ab – Haftung dem Grunde nach bestätigt erschien zuerst auf CMS Blog.