Möchte der Vermieter ein Mietverhältnis durch eine ordentliche fristgerechte Kündigung beenden, hat er es in der Regel sehr viel schwerer als der Mieter, der eine fristgerechte Kündigung grds. jederzeit grundlos mit einer Frist von drei Monaten aussprechen kann, sofern kein Kündigungsverzicht oder eine Befristung vereinbart wurde. Der Vermieter benötigt nämlich gem. § 573 BGB im Regelfall ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses, um eine ordentliche fristger...