Sachverhalt: Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Motorschadens Das Landgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 31.01.2025, Az. 2-02 O 542/23) hatte über einen Streit im Zusammenhang mit einem Gebrauchtwagenkauf zu entscheiden. Streitgegenstand war ein Mercedes-Benz E200, den der Kläger am 03.05.2022 von der Gegenseite erworben hatte. Im Kaufvertrag war unter dem Punkt „Besondere Vereinbarungen“ handschriftlich ergänzt: „Gewerblicher Verkauf