Durch die Begründung eines Mietverhältnisses entstehen für den Vermieter viele Pflichten, aber auch Aufgaben, die er in seinem eigenen Interesse erledigen muss. So muss der Vermieter z. B. stets dafür sorgen, dass sich die Mietsache und auch mitvermietete Anlagen oder Einrichtungen in mangelfreiem Zustand befinden. Neben dieser eher technischen Verwaltung muss auch die kaufmännische Verwaltung erfolgen, zu der z. B. die jährliche Erstellung der Nebenkostenabrechnung oder das Eintreiben ...