Die Verpflichtung zur Zahlung der Mietkaution, die in der Regel drei monatliche Nettokaltmieten beträgt, ist für viele Mieter sehr belastend. Der einzig beruhigende Gedanke ist dabei häufig der, dass die Kaution – sofern auf sie nicht in berechtigter Weise zugegriffen worden ist- am Ende des Mietverhältnisses vom Vermieter zurückgezahlt werden muss, und zwar einschließlich angefallener Zinsen. Verlangt der Vermieter von seinem Mieter nun, dass dieser die Kaution in bar zahlt, …Ar...