Soll eine Eigentumswohnung oder eine Einliegerwohnung an den Sohn oder die Tochter vermietet werden, ist Vorsicht geboten. Bei einem Mietvertrag zwischen Eltern und Kind sind gewisse Formalitäten zu beachten, damit der Mietvertrag als solcher anerkannt wird. Von mündlichen Absprachen ist abzuraten, denn Finanzämter erkennen den Mietvertrag dann nicht an. Bei Finanzämtern wird der Mietvertrag zwischen Eltern und Kind genau geprüft, um auszuschließen, dass es sich um ein sog. Scheingesc...