Am 24. August 2023 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) unter dem Aktenzeichen 2 AZR 17/23 ein wegweisendes Urteil gefällt. In diesem Urteil hat das Gericht klargestellt, dass Äußerungen in privaten Chatgruppen arbeitsrechtliche Konsequenzen haben können. Insbesondere wurde betont, dass menschenverachtende Äußerungen nicht toleriert werden und einen Kündigungsgrund darstellen können. Damit hat das BAG ein deutliches Zeichen […]