Werden die Datenschutzaufsichtsbehörden zukünftig auch künstliche Intelligenz, Datenaltruismus und das Internet-of-Things „beaufsichtigen“? In Art. 57 DSGVO findet sich der Ansatzpunkt, dass sich die Aufgaben der Datenschutzaufsicht durchaus entwickeln können. Im Interview erklärt Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Datenschutzbeauftragter von Rheinland-Pfalz, welche Entwicklungen wir hier vielleicht noch erwarten können.