Einleitung Zwei eng miteinander verknüpfte Entscheidungen betreffen die Ersatzfähigkeit von Standkosten nach einem Abschleppvorgang, die Voraussetzungen eines wirksamen Herausgabeverlangens und die Feststellung von Annahmeverzug. Sachverhalt Ausgangspunkt ist ein Abschleppvorgang, infolgedessen zwei Transporter auf dem Gelände einer freien Kfz‑Werkstatt verblieben. Die Fahrzeuge standen dort, weil sie nicht unmittelbar abtransportiert werden konnten. Die spätere Beklagte ist ein ... Der...