Mit der Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten in der EU und der geplanten Übernahme durch die Schweiz werden neu auch kleinere Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten müssen. Zugunsten der Transparenz und Nachhaltigkeit ist dieses Vorgehen zu begrüssen. Damit die neuen Berichterstattungspflichten aber nicht zu einer rein administrativen Pflichtübung verkommen, benötigt es in der geplanten Umsetzung des Bundesrates einige Verbesserungen.